Häufig gestellte Fragen
Auf einem Blick
Wissenswertes
Sie möchten wissen, wie eine Behandlung abläuft, welche Methoden zum Einsatz kommen oder welche Kosten entstehen?
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um meine ganzheitliche Körpertherapie, Chiropraktik und Terminvereinbarung.
Was bedeutet ganzheitliche Körpertherapie?
Ganzheitlich bedeutet für mich, den gesamten Menschen mit seinen körperlichen, persönlichen und individuellen Lebensumständen in die Betrachtung mit einzubeziehen. Je nach Situation und Mensch werden deshalb unterschiedliche Methoden sinnvoll miteinander kombiniert und auf Sie persönlich abgestimmt.
Bei welchen Beschwerden kann eine Behandlung sinnvoll sein?
In meiner Praxis in Grömitz betrachte ich Beschwerden immer individuell und ganzheitlich. Vorrangig kommen Sie zu mir aufgrund körperlicher Beschwerden, wie z. B. Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Migräne, Nacken- und Schulterbeschwerden, Bandscheibenvorfall, Nervenschmerzen (z. B. Trigeminusneuralgie), Kieferbeschwerden, Knieschmerzen, Fußbeschwerden oder Fersensporn. Aber auch Verdauungsbeschwerden, Sodbrennen, Heiserkeit oder Menstruationsbeschwerden können dazu zählen.
Ob eine Behandlung für Sie geeignet ist, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch und nach einer entsprechenden Untersuchung.
Was ist ganzheitliche Chiropraktik und manuelle Gelenktherapie?
Bei der ganzheitlichen Chiropraktik und manuellen Gelenktherapie werden mit manuellen Impulstechniken die Wirbelsäule, das Becken und Gelenke der Extremitäten behandelt. Somit wird die natürliche Beweglichkeit und die funktionelle Balance des Körpers unterstützt.
Vor der Behandlung erfolgt eine ausführliche Anamnese und eine individuelle Befundaufnahme, um die Beschwerden, Bewegungsmuster und körperlichen Zusammenhänge zu erfassen. Wichtig dabei ist vor allem der gründliche Ausschluss von Risikofaktoren und die Durchführung von Sicherheitstests, um eine sichere Behandlung zu gewährleisten.
Wofür ist eine HWS- und Atlastherapie sinnvoll?
Die Atlastherapie ist Teil der Chiropraktik. Die Halswirbelsäule (HWS) und insbesondere der oberste Halswirbel, der Atlas, spielen eine wichtige Rolle für die Beweglichkeit des Kopfes, der Körperhaltung und das Zusammenspiel von Muskulatur und Nervensystem.
Als Atlasblockade wird eine funktionelle Bewegungseinschränkung des obersten Halswirbels (Atlas) bezeichnet. Es können Bewegungseinschränkungen des Kopfes, Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Ohr- oder Zahnprobleme oder eine erhöhte Empfindlichkeit der Gesichtsnerven auftreten. Dem kann ein Sturz, Schlag oder Unfall vorausgegangen sein.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Für den ersten Termin zur Körpertherapie sollten Sie etwa 60 bis 90 Minuten einplanen. Folgetermine dauern ca. 50 bis 60 Minuten.
Für den ersten Termin zur Chiropraktik sollten Sie ca. 60 Minuten einplanen. Folgetermine dauern ca. 20 bis 30 Minuten.
Was sollte ich zum Termin mitbringen?
Falls vorhanden, bringen Sie bitte relevante medizinische Unterlagen mit, wie z. B. Befundberichte, Arztbriefe, Operations- oder Entlassungsberichte, sowie vorhandene Bildgebung.
Außerdem bringen Sie bitte ein großes Strand- oder Badelaken für die Behandlungsliege mit.
Was kostet eine Behandlung in der Praxis für Körpertherapie?
Der erste Termin kostet 135 € und dauert etwa 60 bis 90 Minuten.
Für Folgetermine Körpertherapie berechne ich 90 € und dauern etwa 50 bis 60 Miuten.
Folgetermine Chiropraktik kosten 50 € und dauern etwa 20 bis 30 Minuten.
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen für Ihre Private Krankenversicherung eine <rechnung nach GeBüH. Hier können die Preise je nach Aufwand höher liegen.
Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Da ich meine Praxis als reine Bestellpraxis führe, wird das vereinbarte Zeitfenster ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst frühzeitig ab. – idealerweise mindestens 24 bis 48 Stunden eines Werktages vorher.
Bei einer sehr kurzfristigen Absage oder einem Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Behandlungseinheit anfallen, sofern der Termin nicht anderweiteig vergeben werden konnte.